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   LG Duisburg, 24.07.2007 - 13 S 347/06   

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https://dejure.org/2007,28861
LG Duisburg, 24.07.2007 - 13 S 347/06 (https://dejure.org/2007,28861)
LG Duisburg, Entscheidung vom 24.07.2007 - 13 S 347/06 (https://dejure.org/2007,28861)
LG Duisburg, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 13 S 347/06 (https://dejure.org/2007,28861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung; Ausschöpfung der in einem Mietspiegel angegebenen Spanne im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens; Eingruppierung eines Gebäudes in eine Mietspiegelgruppierung; Mieterhöhung bei einer Ausgangsmiete innerhalb der Spanne der zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 322/04

    Zulässigkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Ortsüblichkeit der Ausgangsmiete

    Auszug aus LG Duisburg, 24.07.2007 - 13 S 347/06
    Schon hieraus ergibt sich, dass sich die ortsübliche Vergleichsmiete nicht auf die gesamte Spanne beziehen kann, sondern nur auf sich in dieser Spanne befindliche und anhand der genannten Merkmale gebildeter Einzelvergleichsmieten, welche zwar ihrerseits nicht punktgenau festgelegt werden können, sondern sich auch in einer Spanne bewegen (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2005 - VIII ZR 322/04 - NJW 2005, 2621, 2622; BGH, Urteil vom 20.04.2005 - VIII ZR 110/04 - NJW 2005, 2074), jedoch ihrerseits nicht in jedem Falle mit dem höchsten Wert in der Mietspiegelspanne übereinstimmen können, weil sonst die Ausweisung von Mietpreisspannen wieder jeden Sinn verlieren würde (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2005 - VIII ZR 110/04 - NJW 2005, 2074).

    So ist es zwar kein Hindernis für eine Mieterhöhung, wenn die Ausgangsmiete innerhalb der Spanne der zu bestimmenden Einzelvergleichsmiete liegt (BGH, Urteil vom 06.07.2005 - VIII ZR 322/04 - NJW 2005, 2621, 2622).

  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus LG Duisburg, 24.07.2007 - 13 S 347/06
    Schon hieraus ergibt sich, dass sich die ortsübliche Vergleichsmiete nicht auf die gesamte Spanne beziehen kann, sondern nur auf sich in dieser Spanne befindliche und anhand der genannten Merkmale gebildeter Einzelvergleichsmieten, welche zwar ihrerseits nicht punktgenau festgelegt werden können, sondern sich auch in einer Spanne bewegen (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2005 - VIII ZR 322/04 - NJW 2005, 2621, 2622; BGH, Urteil vom 20.04.2005 - VIII ZR 110/04 - NJW 2005, 2074), jedoch ihrerseits nicht in jedem Falle mit dem höchsten Wert in der Mietspiegelspanne übereinstimmen können, weil sonst die Ausweisung von Mietpreisspannen wieder jeden Sinn verlieren würde (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2005 - VIII ZR 110/04 - NJW 2005, 2074).

    Bei Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels, dessen Richtigkeit gem. § 558d Abs. 3 BGB vermutet wird, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens dabei nicht geboten (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2005 - VIII ZR 110/04 - NJW 2005, 2074).

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